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E-Paper! -
So liest man heute!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Paper
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Was ist E-Paper?
E-Paper ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der ausschließlich Abonnenten der Printausgabe der Rhein-Zeitung oder deren Heimatausgaben über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Er erlaubt den elektronischen Zugriff auf die gedruckte Zeitung über das Internet. Die Nutzung es Archivs (ab 2001) ist im Preis inbegriffen. Die Gebühren der Internetverbindung sind in den Preisen für E-Paper nicht enthalten. Für Auslands- und Firmenabos gelten Sonderkonditionen, die im Verlag erfragt werden können.
Mail
an den Verlag -
Anmeldung
Mit der Anmeldung als E-Paper-Abonnent entsteht ein Nutzungsvertrag mit dem Mittelrhein-Verlag GmbH, Aboservice. Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Anschließend erhält der Benutzer einen Zugang auf die im Zuge der Anmeldung ausgewählten Lokalausgaben von E-Paper.
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Preise
Es gilt die
Preisliste
auf der Anmeldeseite vom 01.07.2005. Das Nutzungsentgelt
richtet sich automatisch nach dem gewählten
Zahlungsrythmus des Print-Abonnements. -
Haftung
Wir sind bemüht, den Zugang zu E-Paper 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen von E-Paper oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für E-Paper geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein ausgeschlossen.
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Datenschutz
Ihr Nutzername in Verbindung mit Ihrem Passwort dient auch als Legitimation für das Abonnement von kostenpflichtigen Zusatzdiensten wie dem Abonnement weiterer Ausgaben. Bewahren Sie Ihr Passwort daher gut auf und geben Sie dieses nicht an Dritte weiter. Personenbezogene Daten, die Mittelrhein-Verlag GmbH, Aboservice im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der E-Paper-Serviceleistungen erhebt, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
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Kündigung
Nach der Anmeldung jeder Ausgabe von E-Paper besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß Fernabgabegesetz. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die abonnierte Ausgabe von E-Paper mit den nach der erstmaligen Anmeldung zugewiesenen Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) ein- oder mehrmals genutzt wurde. In diesem Fall oder nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann jede abonnierte E-Paper-Ausgabe frühestens zum Ablauf des auf die Anmeldung folgenden Monats gekündigt werden. Maßgebend ist der Tag der Anmeldung einer beliebigen E-Paper-Ausgabe. Nach Ablauf des auf die Anmeldung folgenden Monats ist jede Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gültig. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie muß Mittelrhein-Verlag GmbH, Aboservice als Original auf Papier zukommen. Mittelrhein-Verlag GmbH, Aboservice behält sich vor, jeden Nutzungsvertrag einseitig zu kündigen oder zusätzliche Nutzungsentgelte zu erheben, wenn ein Mißbrauch der Zugangsdaten - etwa durch Weiterleitung an Dritte - durch den E-Paper-Abonnenten erfolgt. Mit der Kündigung der Printausgabe erlischt die Zugangsberechtigung zu E-Paper automatisch.
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Salvatorische Klausel
Sollten einige Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich dieser Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.
